Auf Wunsch und auf eigenes Risiko des Patienten werden osteopathische oder heilkundliche Behandlungen erbracht. Gegenstand ist die Erbringung der Leistung, nicht jedoch der Behandlungserfolg, der nicht garantiert werden kann. Es werden Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv gewünschter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
Eine Behandlungseinheit beträgt in etwa 50 bis 60 Minuten. Eine kürzere oder längere Behandlungszeit ist möglich; die Kosten richten sich nicht nach der Behandlungsdauer.
Eine Behandlungseinheit für einen Ersttermin kann in etwa 50-90 Minuten betragen.
Die Praxis behält sich vor, Patientenwünsche ohne Begründung abzulehnen.
Die Einbeziehung, Auslegung dieser Geschäftsbedingungen sowie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit der Praxis unterliegen allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen der gesonderten Schriftform. Dies gilt auch, wenn auf die Schriftform verzichtet wird.
Die Vertragspartner vereinbaren hiermit die Erbringung einer osteopathischen oder heilkundlichen Behandlung.
Die dafür anfallenden Kosten sind nach der Behandlung per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Im Falle eines nicht Vorhandenseins einer EC Karte, kann eine Rechnung ausgestellt werden, die per Überweisung zu begleichen ist. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Sämtliche Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer in Euro, soweit diese anfällt.
Der Behandlungspreis richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlt werden bzw. die Erstattung der Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der Kostenträger gewährleistet ist. Der Anspruch des Therapeuten ist unabhängig von der Erstattung durch Dritte.
Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit nur für den Patienten reserviert wird.
Der Patient erkennt mit Vergabe des Termins die nachfolgenden Zahlungs-, und Geschäftsbedingungen an. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Termin vereinbart.
Wird ein Termin nicht spätestens bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin abgesagt, stellen wir Ihnen den Termin in voller Höhe privat in Rechnung, es sei denn wir finden Ersatz und können den Termin anderweitig vergeben. Absagen sind telefonisch (gerne auch auf dem Anrufbeantworter) oder per Email jederzeit - auch am Wochenende oder Feiertag - möglich.
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung mit Osteopathie / Heilkunde nicht ohne Risiko ist. Über die Risiken, der speziell beim Patienten angewandten Behandlungen, wird mündlich aufgeklärt und schriftlich in der Karteikarte vermerkt.
Bei einigen Vorerkrankungen besteht ein erhöhtes Risiko bei der Behandlung. Der Patient bestätigt,
dass er die Therapeutin vorab über bestehende Erkrankungen informiert wie: fortgeschrittene Osteoporose, Knochenbrüche, die noch nicht wieder gefestigt sind, akuter Bandscheibenvorfall, massive Abnutzungserscheinungen, Rückenmarkfehlbildungen, Blutungen, akute Infektionskrankheiten, Schlaganfall, gutartige und bösartige Tumore sowie Metastasen, Lähmungen, die von der Lendenwirbelsäule ausgehen (Kaudasyndrom), Erkrankungen des Blutgefäßsystems.
Manuelle Techniken
Beim Einsatz von tiefen Bindegewebsbehandlungen / kräftigen Faszienbehandlungen / Triggerpunktbehandlungen kann es zu einer Hämatombildung (blauer Fleck) und / oder zu einer kurzzeitig sensiblen Empfindung der Haut im Bereich des behandelten Gewebes kommen.
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass nach einer Behandlung muskelkaterartige Beschwerden auftreten können. Außerdem kann es in Form einer Behandlungsreaktion zur Steigerung der Beschwerden für 2-3 Tage kommen.
Bei der Mobilisation oder Manipulation der Halswirbelsäule mit Impuls kann es zu einer Schädigung der Wirbelarterie (Arteria vertebralis) kommen, was die Blutzufuhr zum Gehirn beeinträchtigen kann. Es besteht generell ein höheres Risiko bei vorgeschädigten Strukturen wie z.B. bei bestehender Osteoporose (Knochenschwund) und Knochenbrüchen, bei bestehenden Bandscheibenschäden und Nervenlähmungen sowie bei Menschen, bei denen Blutgefäßerkrankung bestehen oder die blutgerinnungshemmende Medikamente einnehmen. Der Patient bestätigt, die Therapeutin vorab über o.g. Zustände / Vorerkrankungen zu informieren.
Dry Needling
Trotz sachgerechter Ausführung kann es beim Dry Needling (Einsatz von Akupunkturnadeln) zu Nebenwirkungen kommen. Zu den häufigsten Nebenwirkungen des Dry Needlings gehört das Hämatom (blauer Fleck) am Ort der Behandlung sowie ein muskelkaterähnliches Gefühl an der behandelten Stelle, welches einige Tage andauern kann. Sehr selten kann es beim Dry Needling zu folgenden Komplikationen kommen: vegetative Symptome (Schwindel, Ohnmacht, usw.), Infektionen, allergischen Reaktion z.B. auf Nickel, Verletzung innerer Organe, z.B. der Lunge, Verletzungen von Nerven oder Gefäßen sowie Abrechen der Nadel. All diese Komplikationen sind wie erwähnt äußerst selten und lediglich der Vollständigkeit halber hier aufgeführt.
Es gibt zudem einige Situationen bzw. Vorerkrankungen, bei denen kein oder nur bedingt Dry Needling durchgeführt werden sollte, z.B. akute systemische Infektionen mit und ohne Fieber, alle akuten Notfälle, Gerinnungsstörungen, die Einnahmen von Blutverdünnern, Sensibilitätsstörungen, Lymphödeme und Zustand nach Lymphknotenentfernung, erhöhtes Infektionsrisiko z.B. Diabetes oder Immunsuppressiva, Schwangerschaft, ansteckende Krankheiten / mit blutübertragbare Infektionskrankheiten, Allergie gegenüber Nickel, Epilepsie. In der Nähe von Tumoren, Osteosynthesen und Gelenkersatz sowie Implantaten darf kein Dry Needling durchgeführt werden. Der Patient bestätigt, die Therapeutin vorab über o.g. Situationen / Vorerkrankungen zu informieren.
Gutscheine sind nur für die darauf aufgeführten Leistungen gültig und können nicht in Geld umgetauscht werden. Sie sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Aktions-Angebote gelten nur innerhalb der angegebenen Fristen und sind nicht mit anderen Aktionen oder Gutscheinen kombinierbar.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss durch den Patienten abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Therapeutin führt über jeden Patienten eine Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den Patienten im Original ist ausgeschlossen. Möglich sind ausschließlich Kopien gegen Kostenerstattung auf Verlangen des Patienten.
Hausbesuche werden nur ausnahmsweise bei vorhandenen Kapazitäten angeboten; ein Anspruch auf einen Hausbesuch besteht nicht. Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird der volle Behandlungspreis zzgl. eine Anfahrtspauschale in Höhe des vereinbarten Termins fällig.
Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden - zur Unzeit ist eine Kündigung durch die Therapeutin jedoch nur zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt.
Der Patient ist verpflichtet, vor der Behandlung unaufgefordert auf bekannte, relevante Erkrankungen (siehe oben und siehe Anamnesebogen) sowie auf eine bestehende Schwangerschaft und sonstige Umstände hinzuweisen, die die Behandlung und deren Ergebnis beeinflussen können.
Der Patient versichert daher mit seiner Unterschrift, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben.
Sollten während oder nach der Behandlung Beschwerden / Missempfindungen o.ä. auftreten, wird der Patient diese umgehend der Therapeutin mitteilen.
Der Patient ist verpflichtet, vor der Behandlung die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten; nachträgliche Änderungen sind unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
Die Praxis haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Praxis ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Patienten, die mit in die Praxis gebracht wurden.
Die Praxis schützt die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Praxis hat das Recht, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Dafür ist eine schriftliche Einwilligungserklärung notwendig. Das gilt insbesondere für die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt / Behandler.
Dem Patienten steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Der wirksame Schutz der zur Verfügung gestellten personenbezogenen und sonstiger sensibler Patientendaten ist ein wichtiges Anliegen. Wir beachten den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird - soweit möglich - auf die Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet.
Jeder Patient hat das Recht, Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Auf schriftliche Anfrage informiert die Praxis den Patienten über die über ihn erhobenen und gespeicherten Daten. Weiterhin besteht das Recht, unrichtige personenbezogene Daten auf Antrag berichtigen, löschen oder sperren zu lassen.
Sämtliche Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung gesichert.
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebende Verfahren ist Hamburg (Praxisstandort).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Der Patient bestätigt mit seiner Unterschrift, mündlich und schriftlich über den Behandlungsverlauf, mögliche Risiken und Komplikationen unterrichtet worden zu sein. Sämtliche Fragen sind ausreichend beantwortet worden, weitere nicht mehr offen.
Der Patient erklärt, die Behandlung in Kenntnis der Risiken zu wünschen.